Mittwoch, 17. Oktober 2007

Indien mit immer mehr Antibekehrungsgesetzen

Während hier in Deutschland das eigene Erbe immer beliebiger wird und die Religion der Beliebigkeit preisgegeben wird, gehen andere Völker andere - nicht bessere - Wege, um ihre (Landes-)Religion zu schützen.

Viele muslimische Staaten haben es schon - genannt sei hier exemplarisch Pakistan, wo Übertritte aus dem Islam zu einer anderen Religion mit drastischen Strafen geahndet werden -, jetzt führen es auch immer mehr indische Bundesstaaten ein: Ein Antibekehrungsgesetz oder auch Antimissionierungsgesetz.
Von den 1,1 Milliarden Einwohnern Indiens sind 82 Prozent Hindus, 12 Prozent Muslime und 3 Prozent Christen.
Nach Angaben des Hilfswerks Open Doors, das sich für verfolgte Christen einsetzt, muss nach dem Gesetz jeder beabsichtigte Religionswechsel den Bezirksbehörden mindestens 30 Tage zuvor anzeigt werden. Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu zwei Jahren Haft und/oder einer Geldbuße von umgerechnet 338 Euro bestraft werden. Für den Fall eines erzwungenen Religionsübertritts eines Minderjährigen, einer Frau, eines Dalits (Kastenlosen) oder eines Stammesangehörigen (Ureinwohner) können die Haftstrafe auf drei Jahre und die Geldstrafe auf 677 Euro erhöht werden.
Erfahrungen von Christen zufolge wachsen die religiösen Spannungen in jenen Bundesstaaten, in denen Antibekehrungsgesetze in Kraft sind.

aus IDEA: Indien: Antibekehrungsgesetze in immer mehr Bundesstaaten
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