Mittwoch, 31. Oktober 2007

„Hassprediger“-Vorwurf: Einstweilige Verfügung gegen Beck

Volker Beck wurde vom Landgericht Köln gerichtlich untersagt, Kardinal Meisner als "Hassprediger" (siehe Blog vom 29.10.07) zu bezeichnen.

Beck hatte seine Äußerungen zuvor bedauert, blieb aber bei seiner inhaltlichen Kritik.

Die Bundestagsfraktionschefin der Grünen, Renate Künast, rief ihre Partei zur Mäßigung auf. Persönliche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit machten keinen Sinn, sagte Künast dem „Rheinischen Merkur“. Künast forderte von Beck, er „sollte schauen, dass er jetzt das Gespräch mit der katholischen Kirche sucht“.

Im Gegensatz zu Künast und Bütikofer forderte der nordrhein- westfälische Landesvorsitzende der Grünen, Arndt Klocke, auch von den eigenen Spitzenleuten „scharfe und energische Worte gegen die Ausbrüche Meisners“. Wenn der Begriff „Hassprediger“ auch „überspitzt“ gewesen sei, so sei doch nicht Becks Kritik falsch, sondern „der kritiklose Umgang mit solch schwer erträglichem Unsinn“: „Wer Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust in einem Atemzug nennt und im Zusammenhang von moderner Kunst von Entartung spricht, muss sich schärfste Kritik gefallen lassen.“

aus FAZ.net „Hassprediger“-Vorwurf: Einstweilige Verfügung gegen Beck
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