Sonntag, 14. Oktober 2007

Abtreibungsgesetzgebung fördert Gewalt gegen Frauen

„Ziel des Rechtsstaats ist es, dass keiner seine privaten Interessen mit Gewalt durchsetzen kann!“ Daran erinnerte Prof. Dr. Manfred Spieker aus Osnabrück auf dem Herbstforum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) am 6.Oktober in Kassel. Allerdings werde dieses Ziel durch geltende Abtreibungsgesetzgebung nicht erreicht. Stattdessen scheint es, das Recht und Rechtspraxis so aufgebaut sind, dass es Frauen in Schwangerschaftskonflikten geradezu erpressbar macht. Beraterinnen dürfen aufgrund der ihrer Schweigepflicht weder Anzeige gegen Bedroher stellen, noch Beratungsscheine verweigern, welche Voraussetzung für die Durchführung der Abtreibung sind. Hat die Beratende diese in Händen, wird der Druck der Umwelt meist noch stärker.

In der weiteren Diskussion des Referats wurde bekannt, dass immer häufiger Männer bei Beratungsstellen anrufen und einen Beratungsschein für die Frau oder Partnerin wollen. Dem biologischen Vater werden aber keinerlei Mitwirkungsrechte und -pflichten im Beratungsverfahren gewährt. Diesen Rechtsskandal sieht Spieker als Folge einer veränderten Sicht, der im Grundgesetz hoch gehaltenen Menschenwürde. So ist diese nicht durch Verdienst und Bewusstsein zugewachsen, sondern besteht ab Zeugung des ungeborenen Menschen. „Wenn die Menschenwürde nicht jedem gilt, dann gewinnt das Selbstbestimmungsrecht, die Forschungsfreiheit und ein vermeintliches Recht auf Heilung gegenüber dem Lebensrecht des Ungeborenen“, so Spieker.

Die Einhaltung der Beobachtungspflicht des Gesetzes wird nicht erfüllt

Der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, Bernward Büchner, erinnerte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1993 zum Lebensschutz ungeborener Kinder. Darin billigte das Gericht die Beratungsregelung lediglich als Versuch. Die daraus resultierende Beobachtungspflicht sei allerdings seit 12 Jahren unerfüllt geblieben. Der bloße Blick auf unvollständige Abtreibungsstatistiken ist für eine Beurteilung der Lage völlig unzureichend. Eine von der Verfassung tolerierte Gesamtzahl von Abtreibungen gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht genannten Mindestvoraussetzungen eines verfassungskonformen Lebensschutzes in vielen Fällen nicht erfüllt werden. So ist es nicht gelungen, das Bewusstsein für das Unrecht einer vorgeburtlichen Kindestötung zu erhalten, die weithin nicht nur straflos, sondern als erlaubt gelte. Fazit: Die Anforderungen an Inhalt, Durchführung und Organisation der Beratung sind nicht erfüllt, die Aufsicht über die Beratungsstellen unzulänglich und die Misserfolgsquote der Scheinberatung hoch.

Spätabtreibungen machen das grundsätzliche Unrecht deutlich

Büchner bedauerte, dass es offenbar keine politische Bereitschaft gebe, dieses gravierende Unrecht zu beseitigen. Um den Skandal der Tötung ungeborener Kinder im späten Stadium einer Schwangerschaft zu beseitigen, müsse der sozial-medizinische Grund für eine Abtreibung wieder auf einen rein medizinischen zurückgeführt werden. Die Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rats der EKD erwecken den Eindruck, als wollten sie auf die vollständige Erfüllung der Beobachtungspflicht des Gesetzgebers nicht länger bestehen.

Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Abtreibungsstatistik ist u. a. deswegen geboten, weil die vollständige Erfüllung der Meldepflicht praktisch unüberprüfbar ist und „Ärzte, die sich am Töten ungeborener Kinder beteiligen, nichts weniger wollen, als dass das wahre Ausmaß dieses Geschehens bekannt wird. Durch die nicht vollständige Meldung helfen sie den schönen Schein zu wahren, dass es in Deutschland immer weniger Abtreibungen gibt.“

Trotz scheinbarer Ausweglosigkeit ermutigten die Referenten Büchner und Spieker die Teilnehmer in Sachen Lebensrecht, nicht nachzulassen, die Stimme zu erheben und praktisch zu helfen.

aus Glaube24.de:
Abtreibungsgesetzgebung fördert Gewalt gegen Frauen
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